We want YOU. Neue Schiedsrichter Lehrgäge ab September.
Um als Schiedsrichter*in auf dem Spielfeld eine gute Leistung zu erbringen, bedarf es einer regeltechnischen Ausbildung. Einige Regeln sind den Interessierten, bspw. weil sie selbst aktiv Fußball spielen oder gespielt haben, bereits bekannt. Das Regelwerk umfasst jedoch zahlreiche Regelungen, die den meisten Anwärter*innen bis dahin unbekannt waren und so oftmals überraschen. Auf dem Feld ist ein fundiertes Regelwissen jedoch unumgänglich, da in der entscheidenden Situationen alle Augen auf die Schiedsrichter*innen gerichtet sind und diese regelkonforme Entscheidungen treffen müssen – auch wenn die Situation undurchsichtig oder außergewöhnlich ist.
Daher absolvieren Schiedsrichter*innen Anwärtlehrgänge, die sie auf die bevorstehenden Aufgaben vorbereiten. Diese Lehrgänge finden dezentral in den einzelnen Kreisen des Verbandsgebietes statt. Sie umfassen je nach Kreis zwischen 4 und 6 Ausbildungstagen mit ca. 30 Lehreinheiten á 45 Minuten. Für die Ausbildung ist ein Alter von mind. 14 Jahren erforderlich. Die Anwärterlehrgänge werden durch den Einsatz verschiedener Medien möglichst interaktiv gestaltet, bspw. durch die Analyse und Diskussion aktueller Videoszenen aus den Bundesligen.
Neben der Theorie ist auch eine praktische Einheit Bestandteil der Ausbildung. Gleichermaßen setzt sich die abschließende Anwärterprüfung entsprechend der DFB Prüfungsordnung aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung zusammen. Letztere besteht aus einer Laufeinheit während des Lehrgangs, alternativ der Teilnahme an der zeitnah stattfindenden Leistungsprüfung in den jeweiligen Kreisen. Die theoretische Prüfung besteht aus einer kurzen mündlichen sowie einer schriftlichen Prüfung. Diese besteht aus einem 30 Fragen umfassenden Regeltest, der einen Querschnitt aller Regeln beinhaltet. Für den Einsatz als Schiedsrichter*in ist das Bestehen der Prüfung erforderlich.
Die Ausbildung erfolgt i.d.R. im eigenen Kreis. Termine der anstehenden Ausbildungslehrgänge sind hier aufgeführt. Nach Absprache kann auch die Teilnahme an einem Lehrgang in einem anderen Kreis erfolgen, bspw. bei terminlichen Verhinderungsgründen.